Wie wird gefördert?
Begünstigte Unternehmen
Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks können als begünstigtes Unternehmen die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- weniger als 100 Mitarbeiter
- Vorjahresumsatz- oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung
Wie hoch ist die Förderung?
Beratungsleistungen werden mit einer Förderquote von
50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro
(ohne Mehrwertsteuer) gefördert. Das begünstigte KMU trägt
nur seinen Eigenanteil. Der Förderumfang beträgt maximal 30
Beratertage in einem Zeitraum von bis zu 6 Monaten.
Nancy Graf
Geschäftsführerin
|be a part| gmbh
Michael Kreuzer
Wirtschaftsberater
BCT Schweinfurt
Dirk Wenk
Diplom Betriebswirt (FH)
BCT Schweinfurt
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